Der IAB steht für Investitionsabzugsbetrag. Normalerweise kann ein Selbstständiger Wirtschaftsgüter erst abschreiben, nach dem er sie erworben hat. Abschreibungen sind also ab dem Anschaffungszeitpunkt möglich. Anders beim IAB. Hier sind Abschreibungen von bis zu 50% bereits in dem Zeitpunkt möglich, wo der Gewerbetreibende die Absicht hatte, die Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu tätigen.
Beispiel:
Unternehmer A hat im Jahr 2024 den Entschluss gefasst, eine neue Büroeinrichtung im Wert von 100.000,00 € netto zu erwerben. Daher hat er sich während des Jahres 2024 einige Angebote zu Einrichtungsgegenständen in diesem Wert eingeholt.
Alleine die Tatsache, dass die Absicht schon in 2024 bestand diese Wirtschaftsgüter, die zweifellos bewegliche Wirtschaftsgüter sind, für sein Unternehmen zu erwerben berechtigt ihn bereits 50.000,00 € vorgezogene Abschreibungen in Form eines IABs in seinem Unternehmen zu bilden.
Damit verringert Unternehmer A seinen Gewinn in 2024 um 50.000,00 € und spart hierauf entweder ca. 30%, wenn er in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft unterwegs ist oder bis zu 45%, wenn er als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter tätig ist.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die an die Bildung eines IABs geknüpft sind. Hier ein Ausschnitt:
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Die Investition muss in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfolgen. Damit sind beispielsweise Immobilien oder andere unbewegliche Wirtschaftsgüter ausgeschlossen.
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Der maximale Betrag pro Wirtschaftsgut beträgt 200.000,00 €.
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Der Gewinn des Unternehmens darf im Jahr der Bildung des IABs, vor Bildung des IABs, 200.000,00 € nicht überschreiten.
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Das Wirtschaftsgut muss mindestens ein Jahr in der eigenen inländischen Betriebsstätte genutzt oder vermietet werden.
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Sollte das Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des Dritten auf die Bildung des Jahres folgenden Wirtschaftsjahres gekauft werden, ist der IAB gewinnerhöhend wieder aufzulösen.
Diese IAB-Gestaltung hat der Staat eingeführt, damit der Unternehmer durch die Steuerersparnis Eigenkapital bilden kann, die er später für den Erwerb des Wirtschaftsgutes einsetzen kann.
Diese Gestaltung kann man sowohl innerhalb des eigenen Unternehmens anwenden, wenn der eigene Gewinn 200.000,00 € nicht überschreitet oder auch außerhalb des eigenen Unternehmens. Was heißt das nun genau? Man kann auch ein weiteres Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft, wie z.B. eine GmbH & Co.KG oder UG & Co.KG gründen, in dem man dann den IAB bildet. Da diese Unternehmen neu gegründet sind, haben sie keine Gewinne größer 200.000,00 € davon mehr als 200.000,00 € im Jahr der Bildung. Das ist ein Vorteil. In diesen Unternehmen könnten z.B. auch bewegliche Wirtschaftsgüter gekauft werden, die als Kapitalanlage dazu dienen, das eigene Vermögen zu mehren und passive Einkünfte zu erzielen. Das könnten z.B. laufende Einkünfte aus der Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder aus der Vermietung von Tiny-Häusern, Wohnmobilen, Segelboten, Hausboten oder ähnlichen Wirtschaftsgütern sein, für die es einen professionellen Vermietungsmarkt gibt.
Das Eigenkapital kommt vom Finanzamt
Wenn der Unternehmer nun plant seine Investition in eine großflächige Photovoltaikanlage mit einem Kaufpreis von 400.000,00 € innerhalb der nächsten drei Jahre zu tätigen und er diesen Plan schon 2024 hatte, so kann er 2024 in seiner dafür neu gegründeten GmbH & Co.KG einen IAB in Höhe von 200.000,00 € bilden. Dadurch entsteht ein Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 200.000,00 €, den er mit seinen Gewinnen aus seinem Hauptunternehmen verrechnen kann. Dadurch entsteht eine Steuererstattung von etwa 90.000,00 €, bei einer unterstellten Einkommensteuerbelastung von 45%. Diese 90.000,00 € stellen sein Eigenkapital dar für die spätere Anschaffung der PV-Anlage. Die restlichen 310.000,00 € besorgt sich der Unternehmer von einer Bank als Fremdkapital.
Damit hat der Unternehmer und Investor nicht wirklich eigenes Geld für seine Investition eingesetzt. Das Eigenkapital kommt vom Finanzamt über die Steuererstattung, die er nie bekommen hätte, wenn er nicht diese Investitionsabsicht gehabt hätte. Das Fremdkapital kommt von der Bank.
Die Kunst besteht nun darin, ein Investment zu tätigen, das eine ausreichend hohe Rendite hat. Denn von dieser Rendite muss der Kapitaldienst, also die Zinsen und die Tilgungen bei der Bank finanziert werden.
Im Endergebnis und wenn alles perfekt läuft, hat der Unternehmer in 20 Jahren, denn das ist die Finanzierungslaufzeit für Photovoltaikanlagen, eine abbezahlte Photovoltaikanlage mit einer laufenden monatlichen Rendite, ohne wirklich eigenes Geld gegeben zu haben. Bei einer Anlage in einer Größenordnung von 400.000,00 € dürfte die „Sonnenrente“ nach Ablauf der 20 Jahren realistisch bei mindestens 2.000,00 € pro Monat liegen. Eine Zusatzrente ohne eigenes Geld gegeben zu haben.
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