Bis zu 40% Sonderabschreibungen nutzen

Wer in seinem Betrieb in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens investiert, lässt oftmals wichtige Abschreibungen liegen. Abschreibungen mindern das steuerliche Einkommen und sparen daher Steuern. Die „normalen“ Abschreibungen, die jedes Jahr angesetzt werden und über die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstandes berechnet werden, kennt jeder. Wer ein neues Fahrzeug kauft, kann den Nettokaufpreis über sechs Jahre verteilen. Die Abschreibung läuft also über sechs Jahre. Wer eine Büroeinrichtung kauft, kann diese über zehn Jahre verteilen. Der Abschreibungssatz beträgt also 10% pro Jahr.

Viele vergessen jedoch, dass bei der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung 40% Sonderabschreibungen geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist, dass es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, welche in der inländischen Betriebsstätte des Unternehmens verwendet oder vermietet wird.

Der steuerliche Nutzen kann maximal hoch sein und den Unterschied ausmachen.

Beispiel:

Unternehmer A schafft ein Fahrzeug mit einem Nettokaufpreis von 60.000,00 € an, welches er zu mehr als 90% betrieblich nutzt.

Ohne Kenntnis der Sonderabschreibungsmöglichkeiten könnte er maximal 10.000,00 € pro Jahr abschreiben und würde als Einzelunternehmer darauf bis zu 45% Steuern sparen. Dies wären 2.700,00 € Steuerersparnis im Jahr.

Unter Ausnutzung der Sonderabschreibungsmöglichkeiten kann er im Jahr der Anschaffung nicht nur die 10.000,00 € abschreiben, sondern weitere 40% der Nettoanschaffungskosten von 60.000,00 €, also weitere 24.000,00 €. Die Gesamtabschreibung beträgt also Im Jahr der Anschaffung statt 10.000,00 € 34.000,00 €. Die Steuerersparnis würde dann 15.300,00 €, statt 2.700,00 € betragen.

Unternehmer A hätte somit sofort 12.600,00 € mehr Liquidität, die er für weitere Investments nutzen kann.

Wenn Du wissen möchtest, wie du mit der Sonderabschreibung aber auch mit anderen steuerlichen Gestaltungen Steuern in eigenes Vermögen umwandeln kannst, dann melde dich bitte bei uns. Hier sind unsere Kontaktdaten:

Cremers & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heiligenstraße 75, 41751 Viersen, Telefonnummer 02162/8171910, Email info@cremers-partner.de

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